So geht's

Benutzungsordnung kurz gefasst

Auf dieser Seite informieren wir über die Regeln für die Nutzung der Schulbibliothek

Allgemeines

Die Bibliothek im Beruflichen Schulzentrum ist eine Einrichtung des Landkreises Göppingen. Sie dient der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung und Freizeitgestaltung. Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Personal- oder Schülerausweises mit. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Der Bibliotheksausweis kostet 1 Euro.

Mit Ihrer Unterschrift kennen Sie die Benutzungsordnung an.

Angebote

Bücher, Zeitschriften, CDs, CD-ROMs, DVDs, Sprachkurse, Hörbücher, Karten, Noten, Spiele, Konsolenspiele, Comics, und eMedien

Leihfristen

Gegen Vorlage des Bibliotheksausweises können Sie bis auf wenige Ausnahmen unbegrenzt Medien entleihen. Pro Ausweis maximal: 5 CDs, 3 DVDs.

Die Leihfrist beträgt 1 Woche, für Bücher und Hörbücher 4 Wochen.

Verlängerung

Die Leihfrist können Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail bis zu 3 x verlängern, ausgenommen davon sind DVDs sowie vorgemerkte Medien.

Vormerkung

Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Bei CDs und DVDs fällt pro Medium eine Gebühr von 1 Euro an.

Ausleihe durch eine andere Person

Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Die Weitergabe des Ausweises sowie der entliehenen Medien ist nicht gestattet. Ffür eingetretene Schäden haftet der eingetragene Benutzer.

Verlust von Medien

Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie als der Entleiher das Medium ersetzen. Der Schadenersatz bemisst sich nach den Kosten des Anschaffungspreises. Bei Verlust von Begleitmaterial zu den Medien muss das gesamte Medium ersetzt werden.

Mahngebühr

Für Medien, die nicht innerhalb der Ausleihfrist zurückgegeben werden, sind Mahngebühren zu zahlen. Folgende Mahngebühren werden erhoben:

1. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 7 Tage: 1 Euro
2. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 21 Tage: 1 Euro
3. Mahnung bei Überschreiten der Leihfrist um 28 Tage: 1 Euro

Die Kosten für die Mahnschreiben summieren sich.

Ausgenommen: DVDs werden frühestens einen Tag nach Ablauf der Leihfrist gemahnt!

Nach erfolgloser 3. Mahnung wird über das Landratsamt Göppingen das förmliche Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Internetzugang

Die PC-Arbeitsplätze und das WLAN können Sie nur als Bibliotheksbenutzer mit gültigem Bibliotheksausweis nutzen. Für die Dauer der Nutzung ist der Bibliotheksausweis an der Theke zu hinterlegen.

Sonstige Regeln

Sie verhalten sich in der Bibliothek ruhig und hindern niemanden in der Nutzung der Bibliothek.
Mobiltelefone müssen lautlos oder ausgeschaltet sein.
Essen, Trinken und Rauchen sind in der Bibliothek nicht erlaubt.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

Benutzungsordnung

Inkrafttreten: Die Benutzungsordnung gilt seit dem 16. April 2007.

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